Betriebliche Gesundheitsförderung

Gesunde, leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter sind Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen. Der Aufbau und Erhalt gesunder Arbeitsbedingungen führt nicht nur zu einer höheren Arbeitsmotivation und Identifikation mit dem Unternehmen, sondern auch zu einer Produktivitäts-und Qualitätssteigerung. Krankheitsfälle führen jedoch zu hohen Kosten für das Unternehmen.

Immer mehr Firmen sehen ihre Mitarbeiter als wertvolles Produktivitätskapital. Betriebe, die langfristig in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren, investieren zugleich in ihr Unternehmen. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern, bietet das betriebliches Gesundheitsmanagement zahlreiche Möglichkeiten. Viele Unternehmen scheuen sich allerdings aus Kostengründen diese umzusetzen.

Vorteile

  • Höhere Arbeitsmotivation
  • Sinkende Fehlzeiten
  • Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen
  • Imageverbesserung (Unternehmenskultur und Werte)
  • Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
  • Steigerung der Produktivität und Qualität
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Fachkräftebindung und -akquisition

Steuerliche Regelung

Jeder Arbeitgeber in Deutschland hat einmal pro Jahr die Möglichkeit einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag in Höhe von maximal 500 Euro pro Mitarbeiter einzusetzen. Dieser wirkt wie eine ganz normale Kostenposition, also 100% steuerreduzierend.

Bedingung ist, dass der Mitarbeiter während der Reise an einem zertifizierten Gesundheitskurs (z.B. Bewegung, Entspannung, Ernährung nach §20 SGB V) mit mind. 8×45 Minuten Kursdauer teilnimmt (Bestätigung erforderlich).

Der Arbeitgeber entscheidet über die Höhe des Erstattungsbetrages pro Mitarbeiter und/oder über Gesamt-Budget. Es besteht kein weiterer administrativer Aufwand.

Die Kommunikation an die Mitarbeiter erfolgt über gelernte Kanäle im Unternehmen (Brief, Gespräch, Versammlung, Intranet, etc.)

Der Mitarbeiter bucht eine Reise mit zertifiziertem Gesundheitskurs, erhält anschl. eine Teilnahmebescheinigung und gibt dem Arbeitgeber eine Kopie der Reiserechnung und die Kursbescheinigung für die Personalakte. Arbeitgeber zahlt dem Mitarbeiter anschließend den sozialversicherungsfreien Nettobetrag mit der nächsten Gehaltsabrechnung oder in Bar aus.

 

Spot des BMG – „Unternehmen unternehmen Gesundheit“

 

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