Nettoentgeltoptimierung (NEO) - Sachzuwendungen statt Bruttolohn

In der unübersichtlichen deutschen Steuergesetzgebung verbirgt sich die Option der Entgeltoptimierung, die für viele Unternehmen noch nicht erschlossen und weitestgehend ungenutzt ist. Es ergeben sich mehrere positive Effekte. Die Einsparung von Lohn- und Lohnnebenkosten in erheblichem Umfang und eine intensivere Mitarbeiterbindung und Motivation in Form von zusätzlichen Anreizen.

Die vorhandene Gehaltsstruktur wird dahingehend optimiert, dass das Steuer-Brutto gesenkt wird. Dies wird erreicht, in dem die Mitarbeiter steuer- und sozial-versicherungsfreie Sachzuwendungen in Form von Vergünstigungen zur Auswahl haben. Sie können anstelle einer Gehaltserhöhung eingesetzt werden oder als Verzicht auf einen Teil des Bruttoeinkommens.

Das Ergebnis: Die Mitarbeiter haben ein höheres Nettoeinkommen als vorher.

In enger Kooperation mit marktführenden Partnern erfolgt eine ganzheitliche Prozessbegleitung durch ein Expertenteam. Über ein vollautomatisches, erprobtes EDV-System, das eine steuerrechtlich einwandfreie Abwicklung garantiert. Das Unternehmen muss keine eigenen Ressourcen aufbauen. Die Vergütung richtet sich im Wesentlichen nach dem erzielten Einsparpotenzial.

Bis zu 30 auswählbare Module im NEO-Baukastensystem

Einkaufs-und Tankgutscheine
Mit der Edenred Card gewährt der Arbeitgeber monatlich einen Zuschuss in Höhe von 44€. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie z.B. Tanken oder Einkäufe im Supermarkt.
Stromkosten-Übernahme
Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Stromkosten. Durch den Zuschuss werden die fixen monatlichen Kosten des Arbeitnehmers gesenkt, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Internetpauschale
Der Mitarbeiter erhält Barzuschüsse des Arbeitgebers für die Internetnutzung! Es geht um rein privat verursachte Kosten, eine betriebliche Nutzung ist nicht nötig. Ohne Nachweis von Belegen kann der Arbeitgeber mtl. pauschal 50 € netto auszahlen!
Mobiltelefon/Festnetz
Der Arbeitgeber übernimmt die Rechnung der Mitarbeiter, die einen Vertrag (keine Prepaid) mit einem Mobilfunk-/Festnetzanbieter haben. Der Zuschuss erfolgt in Höhe der nachgewiesenen Kosten.
Erholungsbeihilfe
Der Arbeitgeber zahlt steuerfrei 156 € pro Jahr, als Zuschuss zum Urlaub. Voraussetzung ist, dass fünf Arbeitstage Urlaub genommen werden. Diese Zahlung hat keinen Einfluss auf andere Sonderzahlungen.
Entfernungspauschale
Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss zu den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (derzeit 0,30 € je Kilometer).
PC/Smartphone/Tablet-Leasing
Der Arbeitgeber ermöglicht den Erwerb eines aktuellen PC‘s, Smartphone und Tablets in Form eines exklusiven Zuschusses. Hierbei ist die geschäftliche Nutzung des Gerätes nicht erforderlich.
Essensschecks
Mit dem Essensscheck gewährt Ihnen der Arbeitgeber jeden Tag einen bargeldlosen Essenszuschuss - brutto für netto. Die Mitarbeiter zahlen dafür weder Steuern noch Sozialabgaben. Der Essensscheck ist sowohl im Restaurant als auch in Lebensmittelgeschäften einsetzbar.
Kindergartenzuschuss
Der Zuschuß zur Kinderbetreuung erfolgt in der Höhe der nachgewiesenen Kosten. Begünstigt sind nur die Unterbringung und die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder (Kindesalter von 0-6 Jahren).
Werbefläche
Mitarbeiter, die einen PKW besitzen, können Sie firmeneigene Kennzeichenhalterungen mit dem Werbeauftritt des Arbeitgebers an Ihrem PKW anbringen und erhalten steuerfrei monatlich 21 €.
 
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